Fortbildung geschwänzt – Fristlose Kündigung (LAG Niedersachsen, Beschl. v. 28.02.2024– 13 TaBV 40/23)
Wer eine vom Arbeitgeber bezahlte Fortbildung schwänzt und die entsprechende Zeit als Arbeitszeit dokumentiert, riskiert die fristlose Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um den Vorsitzenden eines Betriebsrates handelt. So entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen) am 28.02.2024 (13 TaBV 40/23). Kündigung eines …