Versenden eines Profilbilds per E-Mail rechtswidrig (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.09.2019 – 2-03 O 402/18)
Das unerlaubte Versenden eines Fotos per E-Mail kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen. Das gilt selbst dann, wenn es sich um das Profilbild bei einer Plattform handelt. So hat es das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden (2-03 O 402/18): Profilbild in E-Mail In einer rechtlichen …