Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht (BGH, Urt. v. 12.03.2021 – V ZR 33/19)
Der fünfte Senat des Bundesgerichtshofs hält an seiner Rechtsprechung zum Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht fest. Wer Anspruch auf Mängelbeseitigung hat, kann auch dann Ersatz in Geld verlangen, wenn er die Arbeiten zur Beseitigung des Mangels gar nicht ausführen lässt. Lukrativ kann das sein, wenn …