Anforderungen an optisch bedrängende Wirkung von WEA (OVG Münster, Urt. v. 24.02.2023 – 7 D 316/21.AK)
Das OVG NRW hat über die Anforderungen an eine optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen entschieden (7 D 316/21.AK). Bei der Genehmigung von WEA ist das Gebot der Rücksichtnahme einzuhalten. Dazu zählt das Erfordernis, dass WEA keine optisch bedrängende Wirkung auf Wohngebäude haben dürfen. Das Gesetz …