Kein Anspruch auf Homeoffice im Ausland (ArbG München, Urt. v. 27.08.2021– 12 Ga 62/21)
Ein Anspruch auf Homeoffice im Ausland besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden oder der Anspruch vertraglich geregelt ist. So entschied das Arbeitsgericht München (ArbG München) am 27.08.2021 (12 Ga 62/21). Arbeiten im Homeoffice Das Arbeiten im Homeoffice ist für …
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