Fristlose Kündigung wegen rassistischer Beleidigung – “…Ugah, Ugah” (BVerfG, Beschl. v. 02.11.2020 – 1 BvR 2727/19)
Betitelt ein Arbeitnehmer seinen dunkelhäutigen Kollegen mit „Ugah, Ugah!“, ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Bei dieser Äußerung gegenüber einem dunkelhäutigen Menschen handelt sich um eine menschenverachtende Diskriminierung. Die Person wird nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert. Da hiermit die Menschenwürde angetastet wird, tritt die …