Arbeitszeugnis – Kein Anspruch auf Dank und Bedauern (LAG München, Urt. v. 15.07.2021 – 3 Sa 188/21)
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, im Endzeugnis seinen Dank und das Bedauern über das Ausscheiden auszudrücken. Auch gute Wünsche für die Zukunft müssen nicht in der Schlussformel stehen. Dies gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer im Endzeugnis mit „gut“ bewertet wurde. So geht es aus …