BGH zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Zivilprozess (BGH, T.v. 10.04.2018 – VI ZR 233/17)
Eine einheitliche Rechtsprechung zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen bei zivilrechtlichen Prozessen existiert derzeit nicht. Eine Tendenz ist indessen dahingehend auszumachen, dass Videos, die bei einer permanenten anlasslosen Aufzeichnung gefertigt worden sind, einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Am 10.04.2018 befasst sich erstmals der Bundesgerichtshof (BGH – VI ZR 233/17) …