Verspätete Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme (Hamburger Modell) – Schadensersatz (LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.05.2018 – 15 Sa 1700/17)
Ermöglicht der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht rechtzeitig eine behindertengerechte Beschäftigung, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe der entgangenen Vergütung verlangen. Einen Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer auch im Rahmen einer betrieblichen Wiedereingliederung (Hamburger Modell). Ein entsprechendes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg …