Verbot der Kopfbedeckung auf Personalausweisfoto (OVG HH, Beschl. v. 15.05.2018 – 5 So 72/17)
Für das Foto auf dem Personalausweis gilt grundsätzlich das Verbot der Kopfbedeckung. Eine religiös begründete Ausnahme im Einzelfall kommt nur dann in Betracht, wenn die Person glaubhaft und ernsthaft nach ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung stets eine Kopfbedeckung tragen muss. Dies ist nicht der Fall, …