Zapfen vom Baum des Nachbarn – Beseitigungsanspruch bei herüberragenden Zweigen und Ästen (BGH, Urt. v. 14.06.2019 – V ZR 102/18)
Fallen von herüberragenden Zweigen und Ästen des Nachbarbaumes Zapfen und Nadeln auf ein Grundstück, hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung der auf das Grundstück ragenden Zweige und Äste. Der Beseitigungsanspruch aus § 910 BGB gilt nicht nur für eine unmittelbare Beeinträchtigung durch herüberragende Äste, …