Abschleppen und Umsetzen auf öffentlichen Parkplatz ist Gemeingebrauch (VG Hannover, Urt. v. 01.09.2020 – 7 A 5261/18)
Wenn Falschparker abgeschleppt und auf öffentlichen Parkplätzen abgesetzt werden, liegt keine erlaubnisbedürftige Sondernutzung vor. So entschied es das Verwaltungsgericht Hannover. Absetzen auf öffentlichen Parkplätzen Eine Gemeinde hatte einem Abschleppunternehmen untersagt, von privaten Grundstücken abgeschleppte Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abzusetzen. Das Abschleppunternehmen handelte im Auftrag der …