Blinken 3 m vor Abbiegung ist kein „rechtzeitiges“ Blinken (OLG München, Endurt. v. 22.07.2020 – 10 U 601/20)
Wer abbiegt, muss blinken. Das muss so früh geschehen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf das Abbiegen einstellen können. Wann das Blinken rechtzeitig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (§ 9 StVO). Urteil Blinken: 3 Meter vorher genügt nicht Ein Linksabbieger stieß mit einem …