Haftung bei Unfall mit Fußgänger
Unfälle unter Beteiligung von Fußgängern sind leider keine Seltenheit. Wer die Straße an einer unübersichtlichen Stelle oder bei roter Fußgängerampel überquert, kann auch als Fußgänger für den Unfallschaden haften. Keine Gefährdungshaftung Anders als für Fahrzeugführer und Fahrzeughalter (§§ 7, 18 StVG) existiert für Fußgänger im …