Elektronisches Gerät am Steuer verboten – auch Taschenrechner (BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – 4 StR 526/19)
Wer während der Fahrt einen Taschenrechner in der Hand hält und benutzt, verstößt gegen § 23a Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO), so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 16.12.2020 (4 StR 526/19). Mit dieser Entscheidung stellt der BGH klar, dass auch der Taschenrechner zu den …