Abgebrochene Bezahlung mit Geldkarte – wer keinen Beleg verlangt handelt grob fahrlässig (AG Frankfurt, Urteil vom 06.08.2019 – 30 C 4153/18 (20)
Wer nach einem abgebrochenen Bezahlvorgang mit einer girocard-Geldkarte keinen Beleg verlangt, handelt grob fahrlässig und kann keine Erstattung einer missbräuchlichen Abhebung von der Bank verlangen. So entschied es das Amtsgericht Frankfurt (30 C 4153/18 20). Der Kläger verlangte von seiner Bank die Rückerstattung von 2000 …