Überlassung von bea-Karte und PIN an Mitarbeiter (OLG Bremen, Beschl. v. 20.09.2022 – 3 U 21/22)
Überlässt ein Anwalt seine bea-Karte nebst PIN einem nichtanwaltlichen Mitarbeiter, ist er an Erklärungen, die dieser Mitarbeiter mit der Karte über das beA abgibt, zumindest teilweise gebunden. Als Schritt in die moderne Welt war das beA gedacht. Die Vorteile des notorisch unzuverlässigen Postfachs mit antiquierter …