Verjährung von Resturlaub nur bei Hinweis des Arbeitgebers (BAG, Urt. v. 20.12.2022– 9 AZR 266/20)
Urlaubsansprüche unterliegen der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist und der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20.12.2022 (9 …