Doppelte Anrechnung von Fortbildung für Fachanwalt unzulässig (AGH Nds., Urt. v. 12.11.2018 – AGH 13/18)
Fachanwälte müssen jährlich mindestens 15 Stunden Pflichtfortbildung absolvieren. Dazu müssen sie hörend oder dozierend an einer zum jeweiligen Fachanwaltstitel passenden Veranstaltung teilnehmen. Drei Fachanwaltstitel = 45 Stunden Fortbildung Derzeit darf jeder Anwalt höchstens drei Fachanwaltschaften führen. Daraus resultiert ein Fortbildungspensum von 45 Stunden pro Jahr. …