Beitragsbefreiung bei Handwerkskammer nur für echte Existenzgründer (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.09.2019 – 6 S 1092/18)
Die in der Handwerksordnung vorgesehene Beitragsbefreiung für Existenzgründer gilt nur für echte Existenzgründer, also Existenzgründer, die erstmalig ein Gewerbe anmelden. Dabei ist unbeachtlich, ob es sich um ein handwerkliches oder nicht handwerkliches Gewerbe handelt. Hat daher der Existenzgründer in der Vergangenheit bereits ein nicht handwerkliches …