Kündigung wegen Krankheit auch ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.02.2019 – 17 Sa 1605/18)
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ausnahmsweise auch ohne vorherige Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) rechtmäßig. Der Arbeitgeber muss ein BEM nicht durchführen, wenn davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer sich daran sowieso nicht beteiligt hätte. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer Gespräche mit seinem Arbeitgeber …