Anwendbarkeit des Interimsverfahrens für Schallprognose bei Windenergieanlagen (VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 25.01.2018, 10 S 1681/17)
Das oberste baden-württembergische Verwaltungsgericht, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH Baden-Württemberg) hat sich für die Anwendbarkeit des so genannten Interimsverfahrens für die Prognose von Schallemissionen von Windenergieanlagen ausgesprochen (Beschluss vom 25.01.2018, 10 S 1681/17). Wenngleich es im entschiedenen Fall nicht darauf ankam, stellte der VGH klar, dass …