Tierkauf unterfällt Gewährleistung nach Verbrauchsgüterkauf – große Risiken für Verkäufer (OLG München, Endurt. v. 26.01.2018 – 3 U 3421/16)
Das Gesetz bestimmt, was nicht bloß Tierschützern klar ist: Tiere sind keine Sachen (§ 90a Satz 1 BGB). Rechtlich ist das aber bedeutungslos, denn auf Tiere sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden (§ 90a Satz 3 BGB). Das bedeutet, dass beim Kauf eines …