Keine Witwenrente bei Altersabstand von mehr als 15 Jahren (BAG, Urt. v. 20.02.2018 – 3 AZR 43/17)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Witwen bzw. Hinterbliebene dann keine Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können, wenn sie mehr als 15 Jahre jünger sind als der Versorgungsberechtigte. Geklagt hatte eine im Jahr 1968 geborene Frau, die einen 1950 geborenen Mann geheiratet hatte, der 2011 verstorben ist. Der …