Schulverweis und Unterrichtsausschluss bei Fehlverhalten eines Schülers (VG Augsburg, Beschl. v. 24.07.2018 – Au 3 S 18.1253)
Der Schulleiter darf bei Fehlverhalten eines Schülers einen Schulverweis aussprechen. Diese Ordnungsmaßnahme kann vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden. Der Schule kommt insofern ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg (VG Augsburg) mit Beschluss vom 24.07.2018 (Au 3 S 18.1253). Der Fall Der …