Urlaub verfällt nicht automatisch (EuGH, Urt. v. 6.11.2018 – C-619/16, C-684/16)
Resturlaub verfällt nicht automatisch zum Ende des Jahres. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer über einen möglichen Verfall des Urlaubs aufgeklärt hat. Außerdem muss er seinem Mitarbeiter tatsächlich in die Lage versetzt haben, den Urlaub zu nehmen. Nachweisen muss dies der Arbeitgeber. So …
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