Urlaubsentgelt für Alturlaub bei nachträglicher Reduzierung der Arbeitszeit (BAG, Urt. v. 20.03.2018 – 9 AZR 486/17)
Nimmt ein Arbeitnehmer nach der Reduzierung seiner Arbeitszeit Urlaub, der noch aus der Zeit vor der Arbeitszeitreduzierung stammt, so ergibt sich die Höhe seines Urlaubsentgelts aus dem Zeitraum, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf dieser Urlaub …