Eskalierender Nachbarschaftsstreit – Anbringen von Videokameras unzulässig (LG Hamburg, Urt. v. 18.01.2018 – 304 O 69/17)
Bei einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit kann allein das Anbringen von Videokameras im Außenbereich unzulässig sein. In diesem Fall verletzt bereits die Möglichkeit des Filmens des Nachbarn dessen Persönlichkeitsrechte. So entschied das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) in seinem Urteil vom 18.01.2018. Der Fall Die Parteien sind unmittelbare …