Einseitige Anweisung von Homeoffice durch Arbeitgeber unzulässig (LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.11.2018 – 17 Sa 562/18)
Homeoffice ist in der Arbeitswelt mittlerweile weit verbreitet. Wegen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfreut sich das Homeoffice bzw. die Telearbeit großer Beliebtheit, zumindest bei den Arbeitnehmern. Immer mehr Arbeitnehmer erbringen daher zumindest einen Teil ihrer Arbeitsleistung am häuslichen Schreibtisch. Dies ist jedoch …