Unfallpferd ist kein Unfallwagen – Verkauf eines Pferdes mit ausgeheilten Unfallfolgen (BGH, Urt. v. 30.10.2019 – VIII ZR 69/18)
Wird ein Pferd mit folgenlos überstandenen Verletzungen, die Folge eines Unfalls waren, verkauft, liegt allein hierin kein Sachmangel. Insbesondere gelten nicht die bei einem Unfallwagen geltenden Grundsätze, denn die Verletzung eines Tieres darf nicht in jeder Hinsicht dem Schaden einer Sache gleichgestellt werden. So entschied …