Betriebskostenabrechnung – Recht des Mieters auf Einsicht in Zahlungsbelege (BGH, Urt. v. 09.12.2020 – VIII ZR 118/19)
Das Recht des Mieters, die Belege der Betriebskostenabrechnung einzusehen, erstreckt sich auch auf die Zahlungsbelege. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vermieter nach dem Abflussprinzip oder nach dem Leistungsprinzip abgerechnet hat. Bis zur Einsicht in die Zahlungsbelege darf der Mieter eine Nachzahlung verweigern. So geht …