Kein Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz über schwer sichtbaren Zaun (BGH, Urt. v. 23.4.2020 – III ZR 250/17 und III ZR 251/17)
Stürzt ein Radfahrer über einen kaum sichtbaren Stacheldrahtzaun, trifft ihn grundsätzlich kein Mitverschulden. Denn auf einem für Fahrradfahrer freigegebenen Weg muss der Radfahrer nicht damit rechnen, dass dort Stacheldrahtzaun gespannt ist. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Entscheidungen am 23.4.2020 klar (III ZR 250/17 …