Sturz an der Bahnsteigkante beim Einsteigen in den Zug (LG München I, Urt. v. 27.08.2020 – 31 O 1712/20)
Stürzt ein Fahrgast in den Spalt zwischen Bahnsteigkante und Zug, kann er grundsätzlich kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Denn mit einem solchen Spalt muss der Fahrgast rechnen und sich hierauf einstellen. So entschied das Landgericht München I (LG München I) in einem Urteil vom 27.08.2020 …