1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit beim E-Roller (KG Berlin, Beschl. v. 31.05.2022 – 3 Ss 13/22)
Wer betrunken E-Roller fährt, begeht ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille eine Straftat. Ab diesem Grenzwert gilt die unwiderlegliche Vermutung der absoluten Fahruntüchtigkeit. relativ vs. absolut Die Unterscheidung zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit spielt für die Ahndung eines Verstoßes eine Rolle. Die relative Fahruntüchtigkeit beginnt …