Quarantäne einer Kontaktperson auch bei negativem Testergebnis (VG Regensburg, Beschl. v. 03.09.2020 – RN 14 S 20.1917)
Die behördliche Anordnung einer Quarantäne gegenüber einer Kontaktperson bleibt auch dann bestehen, wenn diese ein negatives Testergebnis vorlegt. In diesem Fall muss die Quarantäne nicht aufgehoben werden, sondern besteht bis zum Ende fort. So entschied das Verwaltungsgericht Regensburg (VG Regensburg) am 03.09.2020 (RN 14 S …