Kein Kindergeld für langfristig erkranktes Kind in Ausbildung (BFH, Urt. v. 15.12.2021– III R 43/20)
Ist ein Kind während der Ausbildung langfristig erkrankt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt dann, wenn die Krankheit nicht nur vorübergehend ist, das heißt wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine länger als sechs Monate dauernde Beeinträchtigung zu erwarten ist. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am …