Befreiung von Winterdienst durch Vertrag mit Hausmeister – keine Haftung des Eigentümers (LG Mainz, Urt. v. 28.12.2017 – 3 S 32/17)
Eigentümer sind selbst nicht für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten für den Winterdienst verantwortlich, wenn sie ein geeignetes Unternehmen mit der Vornahme des Winterdienstes beauftragt haben. Wer eine Gefahrenlage schafft, ist zur Schaffung von zumutbaren Vorkehrungen verpflichtet, um die Schädigung Dritter zu vermeiden. Diese Pflicht bezeichnet …