Krankenkassenkarte genügt als „Lichtbildausweis“ (AG Leverkusen, Urt. v. 15.05.2020 – 25 C 51/20)
Das Amtsgericht Leverkusen wies eine Klage auf ein „erhöhtes Beförderungsentgelt” in Höhe von 70 Euro zurück. Übereifriger Kontrolleur Die Beklagte konnte bei der Fahrkartenkontrolle nur ihre Krankenkassenkarte mit Lichtbild vorzeigen. Den Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument hatte sie nicht dabei. Das von ihr verlangte …