Rechtzeitige Klage trotz Zustellung nach Fristablauf (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 07.09.2020 – 6 W 47/16)
Nach Auffassung des OLG Frankfurt a.M. findet die „demnächst“-Regel gemäß § 167 ZPO auch auf die Klageerhebung gemäß § 926 ZPO Anwendung. Anordnung der Klageerhebung Wer im einstweiligen Rechtsschutz unterliegt, kann bei Gericht die Anordnung der Klageerhebung beantragen. Das Gericht hat dem erfolgreichen Gegner dafür …