Kein Anspruch auf Auskunft darüber, wer Anzeige erstattet hat (VG Neustadt, Urt. v. 26.07.2021 – 5 K 1113/20.NW)
Ein Hundehalter hat keinen Anspruch auf namentliche Nennung des Anzeigenerstatters. So geht es aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (VG Neustadt) hervor (Urteil vom 26.07.2021 – 5 K 1113/20.NW). Geklagt hatte ein Hundehalter aus Neustadt an der Weinstraße. Er ist glücklicher Besitzer eines jungen …