Haftung des Arbeitnehmers bei Unfall mit Dienstwagen (LArbG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.10.2018 – 6 Sa 75/18)
Sowohl die Fahrt zur Arbeit als auch die Heimfahrt sind keine betrieblich veranlassten Tätigkeiten. Passiert während dieser Zeit ein vom Arbeitnehmer verursachter Unfall mit einem Dienstwagen, kommen die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts über die Haftungserleichterung nicht zur Anwendung. Etwas anderes gilt bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen …