Anforderungen an Darlegungen zu unbewusster Aufnahme von BTM zur Vermeidung der Entziehung der Fahrerlaubnis (VG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2018 – 7 B 938/18)
Der Konsum so genannter harter Drogen (z. B. Amphetamin bzw. „Speed“, Kokain, Crack, Heroin) rechtfertigt die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis, ohne dass es auf die Häufigkeit des Konsums oder das Trennungsvermögen des Betroffenen ankommt, d. h. ob er zwischen Drogenkonsum einerseits und Fahrzeugführen andererseits hinreichend …