Beschluss der Wohnungseigentümer nach fehlerhafter Einberufung der Versammlung – nichtig oder anfechtbar?
Gemäß § 24 Absatz 1 f. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt die Einladung zu einer Eigentümerversammlung dem Verwalter. Sofern ein Verwalter fehlt oder sich zur Einberufung einer Eigentümerversammlung pflichtwidrig weigert, kann die Versammlung der Wohnungseigentümer durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter einberufen werden (§ 24 …