Kein Anspruch auf Feststellung von Schadensersatz gegen Hersteller nach Abgasskandal (LG Kiel, Urt. v. 22.12.2017 – 12 O 296/16)
Die gegen den Hersteller eines vom Abgasskandal betroffenen PKW gerichtete Klage auf Feststellung von Schadensersatzansprüchen ist wegen Vorrangs der Leistungsklage unzulässig. Der Kläger, hier der Käufer des Fahrzeugs, hat kein Feststellungsinteresse, weil er auf die konkrete Leistung von Schadensersatz klagen kann. Die Klage auf pauschale …