Jugendsünden mit langem Schatten – keine Chance für Schwarzfahrer bei der Polizei (OVG BB, Beschl. v. 26.03.2018 – OVG 4 S 19.18)
Wer als Jugendlicher strafrechtlich in Erscheinung tritt hat schlechte Aussichten auf eine spätere Karriere bei der Polizei. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sogar dann, wenn es sich lediglich um Vergehen handelt, die der Bewerber als Jugendlicher begangen hat, und es nicht zu …