Radfahrer muss Überholen nicht durch Klingeln ankündigen (KG Berlin, Beschl. v. 09.04.2018 – 22 U 146/16)
Fahrradunfälle mit schlimmen Verletzungen sind angesichts zunehmenden Radverkehrs leider keine Seltenheit. Zu den besonders gefährlichen Situationen gehört das Überholen. Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Überholer vor dem Überholen grundsätzlich kein Warnzeichen abgeben müssen (KG Berlin – 22 U 146/16): Im entschiedenen Fall hatte eine …