Überschreiten der Höchstarbeitszeit – kein Ausgleich durch Urlaub und Feiertage (BVerwG, Urt. v. 09.05.2018 – 8 C 13.17)
Gesetzliche Feiertage und Urlaubstage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit seinem Urteil vom 09.05.2018. Der Fall: Die Klägerin, …