Recht auf Einsicht in das Grundbuch bei Auflösung der WEG (OLG Bremen, Beschl. v. 07.02.2020 – 3 W 1/20)
Das Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann Einsicht in das Grundbuch eines anderen Miteigentümers verlangen, wenn die Aufhebung der WEG vereinbart wurde. Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht besteht insbesondere, wenn im Grundbuch des anderen Miteigentümers Belastungen eingetragen sind, die für die Aufhebung der WEG hinderlich …