Mehrere Mieterhöhungen bei trennbaren Baumaßnahmen (BGH, Urt. v. 28.04.2021 – VIII ZR 5/20)
Der Vermieter kann die Miete mehrmals erhöhen, wenn die Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich trennbar sind. Das gilt auch dann, wenn die Modernisierungsmaßnahmen einheitlich angekündigt wurden. So urteilte der BGH am 28.04.2021 (VIII ZR 5/20) und stärkte damit zur Abwechslung auch mal die Rechte der Vermieter. Die Kläger …