Befreiung von Maskenpflicht in der Schule (VG Würzburg, Beschl. v. 22.10.2020 – W 8 E 20.1563)
Wer im einstweiligen Rechtsschutz gesundheitliche Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht glaubhaft machen kann, darf zumindest vorübergehend auch ohne Maske zum Unterricht. Die Glaubhaftmachung kann durch ärztliches Attest und eidesstattliche Versicherung, z.B. der Mutter, erfolgen. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg …