Vermieter darf unverheiratete Mieterin als “Fräulein” bezeichnen (AG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.06.2019 – 29 C 1220/19 (46)
Die Anrede mit “Fräulein” begründet nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main keine Unterlassugsansprüche. Geklagt hatte eine Mieterin, die im Reinigungsplan des Hauses als Fräulein aufgeführt war. Der Reinigungsplan hing für alle Bewohner sichtbar im Haus aus. Die Mieterin wollte künftig nicht mehr als “Fräulein” …