Unterhalt der Mutter nur bei Anerkennung oder rechtskräftiger Feststellung der Vaterschaft (OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.06.2018 – 11 WF 110/18)
Der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater ihres Kindes nach § 1615l BGB setzt die Anerkennung oder die rechtskräftige Feststellung der Vaterschaft voraus. Das bloße Nichtbestreiten der Vaterschaft genügt nicht. Eine entsprechende Entscheidung fällte das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg) mit Beschluss vom 27.06.2018 (11 WF …