Entschädigung wegen Diskriminierung – Beweislast des Arbeitnehmers (LArbG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.08.2019 – 8 Sa 424/17)
Für eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss der Betroffene Indizien beweisen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Sind solche Indizien bewiesen, trägt die andere Partei nach § 22 AGG die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. …